DGUV V3 Prüfung 2026: Pflichten, Prüffristen und geplante Reform für Betriebe

Im Juli 2026 hat die Bundesregierung angekündigt, die Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel überarbeiten zu wollen. Seitdem fragen sich viele Betriebe: Muss ich die DGUV-V3-Prüfung überhaupt noch durchführen lassen?
Die kurze Antwort lautet: Ja. Nach aktuellem Stand (16. Oktober 2026) gilt die DGUV Vorschrift 3 unverändert.
Eine Neufassung ist angekündigt. Einen konkreten Zeitplan nennt die DGUV in ihrer Mitteilung jedoch nicht.
In diesem Beitrag ordnet TRIA Elektrotechnik aus Tettnang ein, was derzeit gilt, was sich ändern könnte und was Betriebe im Bodenseeraum jetzt sinnvoll vorbereiten.
Kurz erklärt Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die geplante Reform ändert daran bisher nichts: Bis zu einer veröffentlichten Neufassung gelten die bisherigen Regeln weiter.
Was regelt die DGUV Vorschrift 3 eigentlich?
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften.
Nach § 5 muss der Unternehmer dafür sorgen, dass seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Den Wortlaut finden Sie hier: § 5 mit Durchführungsanweisung (BG BAU Medien).
Vorgesehen sind demnach zwei Arten von Prüfungen:
Erstprüfung bzw. Prüfung nach Änderung: vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach einer Änderung oder Instandsetzung, durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht.
Wiederholungsprüfung: danach in bestimmten Zeitabständen.
Für den öffentlichen Dienst gilt die inhaltlich nahezu identische DGUV Vorschrift 4. Zuständig sind dort die Unfallkassen statt der Berufsgenossenschaften.
Wichtig: Die Vorschrift richtet sich an Unternehmen und Arbeitgeber, nicht an private Haushalte.
Welche Prüffristen gelten nach aktuellem Stand?
Die Durchführungsanweisung zu § 5 nennt Richtwerte für die Wiederholungsprüfung. Die wichtigsten im Überblick:
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel: alle 4 Jahre, geprüft durch eine Elektrofachkraft.
Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700): jährlich.
Ortsveränderliche Betriebsmittel (zum Beispiel Verlängerungsleitungen): Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen: Wirksamkeitsprüfung monatlich.
FI-Schutzschalter in stationären Anlagen: Funktionsprüfung durch Betätigen der Prüfeinrichtung alle 6 Monate durch den Benutzer.
Es handelt sich um Richt- und Maximalwerte. Die konkrete Frist kann je nach Betrieb und Beanspruchung variieren.
Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dient die Fehlerquote als Maßstab: Die Durchführungsanweisung nennt dafür rund 2 Prozent. Bleibt die Quote bei den Prüfungen niedrig, kann die Prüffrist unter Umständen entsprechend verlängert werden.

Darauf sollten Sie achten Prüffristen sind keine Selbstläufer. Laut BG ETEM, zitiert in einer Mitteilung der DGUV, können Unternehmer Prüfintervalle auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und Faktoren wie der Fehlerquote bedarfsgerecht festlegen. Wer von Richtwerten abweicht, sollte das nachvollziehbar dokumentieren. Hilfestellung zur Organisation der Prüfungen bietet die DGUV Information 203-071.
Geplante Reform der DGUV V3: Was ist bisher bekannt?
Am 15. Juli 2026 hat die Bundesregierung im zweiten Entlastungskabinett festgehalten, dass die Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4 weiterverfolgt werden soll.
Zudem soll die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel überarbeitet und vereinfacht werden. Details stehen im Bericht der Bundesregierung.
Aus Sicht der Bundesregierung bestehen dabei Entlastungspotenziale für Wirtschaft und Verwaltung von rund 720 Millionen Euro jährlich. Sie betont zugleich, dass dies im Rahmen der Selbstverwaltung und damit außerhalb ihrer unmittelbaren Zuständigkeit geschieht.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bestätigte am 17. Juli 2026, dass die Überarbeitung der Vorschriften 3 und 4 bereits begonnen hat. Ziel seien einfache, gut umsetzbare Regeln bei gleichbleibend hohem Schutz.
Die Mitteilung der DGUV nennt weder einen Zeitplan noch einen Wortlaut.
Was bedeutet das für Ihre Prüfungen heute?
Bis zur Veröffentlichung einer Neufassung gelten die bisherigen Anforderungen weiter, wie auch Haufe Arbeitsschutz berichtet.
Prüfintervalle sollten deshalb nicht allein aufgrund von Ankündigungen verlängert werden.
Fristen ohne nachvollziehbare Begründung sind im Zweifel schwer zu vertreten. Eine Abstimmung mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit kann hilfreich sein.
Was könnte sich künftig ändern?
Die DGUV spricht von einer praxisnäheren und risikoorientierteren Pflicht zur Prüfung. Denkbar ist, dass die tatsächliche Beanspruchung von Anlagen und Geräten stärker gewichtet wird.
Welche Änderungen konkret kommen, ist nach aktuellem Stand offen. Betriebe sollten die Entwicklung beobachten und ihr Prüfkonzept bei Veröffentlichung einer Neufassung neu bewerten.
Was Betriebe jetzt vorbereiten sollten
Unabhängig davon, wie schnell die Reform kommt: Eine saubere Grundlage lohnt sich in jedem Fall. Diese Schritte helfen bei der Vorbereitung:
Bestandsaufnahme: Welche Anlagen und Betriebsmittel gibt es – inklusive Verteilungen, PV-Anlage, Speicher und Wallboxen?
Gefährdungsbeurteilung prüfen: Ist sie aktuell und berücksichtigt sie Nutzung, Umgebung und Beanspruchung?
Prüffristen festlegen: Nachvollziehbar begründen und schriftlich festhalten.
Verantwortlichkeiten klären: Wer beauftragt, wer prüft, wer dokumentiert?
Dokumentation führen: Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist laut § 5 ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
Mängel zeitnah beheben: Festgestellte Mängel sollten von einer Elektrofachkraft beseitigt und anschließend dokumentiert werden.

Typische Fehler in der Praxis
Nur Geräte werden geprüft, die ortsfeste Anlage und die Verteilung bleiben außen vor.
Erweiterungen wie neue Wallboxen oder PV-Anlagen werden nicht in das Prüfkonzept aufgenommen.
Prüffristen werden verlängert, ohne die Entscheidung zu dokumentieren.
Festgestellte Mängel werden protokolliert, aber nicht behoben.
Sie sind unsicher, ob Ihre Elektroanlage vollständig erfasst ist? Über unsere Kontaktseite oder den Projekt-Check auf der TRIA-Startseite können Sie TRIA für eine erste Einschätzung anfragen.
PV-Anlage, Wallbox und Zählerschrank: Die Elektroanlage mitdenken
Viele Betriebe haben ihre Elektroanlage zuletzt erweitert: Photovoltaik auf dem Dach, Wallboxen am Firmenparkplatz, ein größerer Speicher oder ein neuer Zählerschrank.
Änderungen an der elektrischen Anlage können auch Auswirkungen auf die Prüfung haben. Nach einer Änderung oder Instandsetzung ist laut § 5 eine Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme vorgesehen.

Diese Beiträge von TRIA vertiefen die Themen:
Wallbox am Firmenparkplatz 2026: Planung, Förderung und Lastmanagement für Unternehmen
Gewerbliche Photovoltaik 2026: Lohnt sich eine PV-Anlage für Unternehmen?
Photovoltaik Wartung 2026: Intervalle, Kosten und Prüfpunkte
Zählerschrank modernisieren 2026: Wann ein Umbau nötig sein kann
TRIA Tipp Planen Sie eine Erweiterung? Lassen Sie die bestehende Elektroanlage vorab ansehen. So lassen sich Reserven, Verteilungen und Dokumentation direkt mitplanen, und spätere Prüfungen werden einfacher.
Gilt das auch für Privathaushalte?
Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich an Unternehmen, nicht an das private Wohnhaus.
Eine Überprüfung der Elektroanlage kann im Haushalt trotzdem sinnvoll sein, etwa im Altbau oder vor dem Anschluss einer Wallbox.
Der E-CHECK ist dafür ein freiwilliges Prüfverfahren des Elektrohandwerks. Nach Angaben der E-CHECK-Initiative kann er auch als Nachweis gegenüber der Versicherung dienen. Das sollte im Einzelfall mit der eigenen Versicherung geklärt werden.
Mehr zu Altbauten lesen Sie in unserem Beitrag Elektrosanierung im Altbau.
Wie TRIA Betriebe bei der Elektroanlage unterstützt
TRIA Elektrotechnik ist Ihr technischer Partner für Elektroinstallation, Photovoltaik, Wallboxen und Smart Home im Bodenseeraum – für Privat- und Gewerbekunden. Einen Überblick finden Sie auf unserer Seite Leistungen.
Für Betriebe heißt das:
Wir sehen uns Ihre Elektroanlage an.
Wir planen Erweiterungen normgerecht.
Wir setzen Instandsetzungen um.
Wir sorgen für eine saubere Übergabe.
Welche Prüfleistungen wir selbst übernehmen und wo ein spezialisierter Prüfdienstleister sinnvoll ist, klären wir transparent im Erstgespräch.
Häufige Fragen zur DGUV-V3-Prüfung
Ist die DGUV-V3-Prüfung 2026 noch Pflicht?
Ja. Nach aktuellem Stand gilt die DGUV Vorschrift 3 unverändert. Die Überarbeitung wurde angekündigt und von der DGUV bestätigt, eine veröffentlichte Neufassung liegt nach den hier genannten Quellen aber noch nicht vor.
Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel werden von einer Elektrofachkraft geprüft. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln kann nach der Durchführungsanweisung zu § 5 bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen.
Wie oft muss geprüft werden?
Die Durchführungsanweisung nennt Richtwerte: ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre, ortsveränderliche Betriebsmittel in der Regel alle 6 Monate. Die konkrete Frist hängt von Gefährdungsbeurteilung, Beanspruchung und Fehlerquote ab und sollte individuell festgelegt werden.
Gehören Photovoltaikanlagen und Wallboxen im Betrieb zur Prüfung?
PV-Anlagen und Wallboxen sind in der Regel Teil der elektrischen Anlage eines Betriebs. Wie sie in Ihr Prüfkonzept einzuordnen sind, sollte individuell mit einer Elektrofachkraft und gegebenenfalls Ihrer Berufsgenossenschaft geklärt werden.
Was ist der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 3 und 4?
Beide Vorschriften sind inhaltlich nahezu identisch. Die DGUV Vorschrift 3 gilt für gewerbliche Unternehmen der Privatwirtschaft, die DGUV Vorschrift 4 für öffentliche Einrichtungen und den öffentlichen Dienst. Zuständig sind Berufsgenossenschaften beziehungsweise Unfallkassen.
Gilt die DGUV V3 auch für mein privates Wohnhaus?
Nein, die Vorschrift richtet sich an Unternehmen. Für Privathaushalte gibt es freiwillige Prüfverfahren wie den E-CHECK des Elektrohandwerks.
Elektroanlage Ihres Betriebs prüfen und planen lassen
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Alexey Ostapuk, Geschäftsführer, organisches Marketing
Quellen und Stand der Informationen
Stand: 16. Oktober 2026. Alle Angaben nach aktuellem Stand und ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall sollten Pflichten und Fristen individuell geprüft werden.
Dieser Beitrag ist keine verbindliche Rechts- oder Arbeitsschutzberatung. Verbindliche Aussagen zu Ihren Pflichten erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft, Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Rechtsberatung.
DGUV: Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet (17.07.2026)
Bundesregierung / BMDS: Bericht zum zweiten Entlastungskabinett (15.07.2026)
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