Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, Degression und was PV-Besitzer jetzt wissen müssen

Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, Degression und was PV-Besitzer jetzt wissen müssen
Wer eine Photovoltaikanlage besitzt oder gerade plant, stellt sich früher oder später dieselbe Frage: Wie viel bekomme ich eigentlich für den eingespeisten Strom?
Die Antwort liefert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Sätze ändern sich regelmäßig – deshalb ist es wichtig, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Einspeisevergütung 2026 gilt, was sich ab August ändert, wie Voll- und Überschusseinspeisung sich unterscheiden und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Kurz zusammengefasst: Aktuelle Vergütungssätze 2026 · Degression ab August · Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung · Steuerfreiheit · Eigenverbrauch erhöhen · FAQ
Was ist die Einspeisevergütung – und wer hat Anspruch darauf?
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte Vergütung für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Geregelt ist sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Anspruch haben grundsätzlich alle Betreiber von PV-Anlagen bis 100 kWp, die ihre Anlage beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert haben.
Ohne Registrierung gibt es keine Vergütung. Die Anmeldung im MaStR ist kostenlos und muss spätestens innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Kurz erklärt: Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme. Der Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben – neue Anlagen bekommen den aktuellen Satz, bestehende Anlagen ihren ursprünglichen Satz.

Aktuelle Einspeisevergütung 2026: Diese Sätze gelten jetzt
Für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, gelten laut Bundesnetzagentur folgende Vergütungssätze (Stand: Juli 2026, nach aktuellem Stand – kann je nach Veröffentlichung leicht abweichen):
Überschusseinspeisung (Teileinspeisung) – der Standardfall für Eigenheime
Anlagen bis 10 kWp: 7,78 Ct/kWh
Anlagen 10 bis 40 kWp: 6,73 Ct/kWh
Anlagen 40 bis 100 kWp: 5,50 Ct/kWh
Volleinspeisung – wann sie sich lohnen kann
Anlagen bis 10 kWp: 12,34 Ct/kWh
Anlagen 10 bis 100 kWp: 10,35 Ct/kWh
Quelle: Bundesnetzagentur, Stand Juli 2026. Aktuelle Sätze abrufen: bundesnetzagentur.de → Photovoltaik
Was ändert sich ab August 2026? Die Degression im Überblick
Das EEG sieht eine sogenannte Degression vor: Die Vergütungssätze sinken alle sechs Monate automatisch um rund 1 %. Das ist ein fester Bestandteil des Fördermechanismus.
Wer seine Anlage ab dem 1. August 2026 in Betrieb nimmt, erhält geringfügig weniger Vergütung als jemand, der noch im Juli 2026 startet. Der Unterschied pro Kilowattstunde ist gering – über 20 Jahre summiert er sich jedoch.
Ab August 2026 gelten voraussichtlich folgende angepasste Sätze (nach aktuellem Stand, abhängig von der endgültigen Veröffentlichung der Bundesnetzagentur):
Überschusseinspeisung bis 10 kWp: ca. 7,71 Ct/kWh
Volleinspeisung bis 10 kWp: ca. 12,23 Ct/kWh
TRIA Tipp: Die Degression ist zwar gering, aber wer eine PV-Anlage plant, sollte die Inbetriebnahme nicht unnötig verzögern. Jeder frühere Monat bedeutet mehr Strom mit dem aktuell höheren Vergütungssatz – und 20 Jahre Planungssicherheit.

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung – was passt zu mir?
Das ist eine der häufigsten Fragen beim PV-Kauf. Die Antwort hängt von Ihrem individuellen Stromverbrauch, der Anlagengröße und Ihren Zielen ab.
Überschusseinspeisung: Solarstrom selbst nutzen, Rest ins Netz
Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie den erzeugten Solarstrom zunächst selbst. Nur der nicht verbrauchte Überschuss fließt ins Netz und wird vergütet.
Das ist der Standardfall für private Haushalte. Da der Eigenverbrauch die teureren Netzstromkosten einspart, ist er wirtschaftlich deutlich wertvoller als die Einspeisevergütung allein.
Volleinspeisung: Wann sie sinnvoll sein kann
Bei der Volleinspeisung fließt der gesamte erzeugte Solarstrom ins Netz – Sie selbst beziehen weiterhin Strom vom Netzbetreiber. Dafür erhalten Sie eine höhere Vergütung pro Kilowattstunde.
Volleinspeisung kann sich für größere Gewerbeanlagen oder spezielle Konstellationen lohnen – sollte jedoch immer individuell geprüft werden, abhängig von Standort, Verbrauch und aktueller Regelung.

Diese Voraussetzungen müssen Sie für die Einspeisevergütung erfüllen
Damit Ihre PV-Anlage die Einspeisevergütung erhält, müssen drei Schritte korrekt abgeschlossen sein:
Anmeldung beim Netzbetreiber: Muss mindestens einen Kalendermonat vor Inbetriebnahme erfolgen (§ 21c EEG). Der Netzbetreiber prüft die technische Machbarkeit und erteilt die Netzanschlusszusage.
Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Pflicht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Ohne MaStR-Eintrag besteht kein Vergütungsanspruch. Die Registrierung ist kostenlos und dauert ca. 15–20 Minuten online.
Zweirichtungszähler (Smartmeter): Für die korrekte Abrechnung notwendig. Der Netzbetreiber installiert diesen in der Regel bei der Inbetriebnahme.
Wichtig für Hausbesitzer: TRIA übernimmt als Elektroinstallateur die technische Vorbereitung, Netzanmeldung und Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage – professionell und normgerecht. So stellen Sie sicher, dass alle Voraussetzungen für die Einspeisevergütung von Anfang an korrekt erfüllt sind.
Steuern und Einspeisevergütung: Was gilt 2026?
Für private Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind die Einnahmen aus der Einspeisevergütung nach aktuellem Stand (§ 3 Nr. 72 EStG) einkommensteuerfrei. Diese Regelung gilt seit 2022 rückwirkend.
Bitte prüfen Sie dies im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater, da sich steuerliche Regelungen ändern können. Dieser Artikel stellt keine verbindliche Steuerberatung dar.
Beim Kauf einer PV-Anlage gilt seit 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf Lieferung und Installation (§ 12 Abs. 3 UStG). Das gilt nach aktuellem Stand für Anlagen auf Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden.
Mehr aus Ihrer PV-Anlage herausholen: Eigenverbrauch gezielt erhöhen
Die Einspeisevergütung liegt deutlich unter dem aktuellen Strombezugspreis aus dem Netz. Das macht den Eigenverbrauch zur wichtigsten Stellschraube für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage.
Drei bewährte Wege, um den Eigenverbrauch zu maximieren:
Heimspeicher: Speichert überschüssigen Solarstrom für die Abend- und Nachtstunden. Eigenverbrauchsquoten von 70–80 % sind realistisch.
Wallbox mit PV-Überschussladen: Elektroauto mit kostenlosem Sonnenstrom laden – besonders effizient in Kombination mit einem Energiemanagementsystem.
Smart Home Energiemanagement: Automatische Steuerung von Waschmaschine, Geschirrspüler und Wärmepumpe zu Zeiten hoher Solarproduktion.
→ Weiterführend: Stromspeicher für Photovoltaik – lohnt sich ein Heimspeicher?
→ Weiterführend: PV-Anlage, Speicher und Wallbox: Das intelligente Energiesystem
→ Weiterführend: Smart Home Energiemanagement 2026
→ Weiterführend: Wallbox installieren – PV-Überschussladen für Ihr Elektroauto
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Ältere PV-Anlage: Was passiert nach Ablauf der 20-jährigen Vergütung?
Anlagen, die um 2004/2005 in Betrieb genommen wurden, verlieren in diesen Jahren ihren EEG-Vergütungsanspruch. Was dann? Es gibt mehrere Optionen – abhängig von Anlagengröße, Standort und Zielen:
Direktvermarktung über einen Direktvermarkter – oft mit Einspeisevergütung über Marktpreis
Eigenverbrauchsoptimierung durch Nachrüstung eines Speichers
Einspeisen zum Marktwert ohne feste Vergütung
Anlagenmodernisierung oder Erweiterung
Was sich für Ihre konkrete Situation am besten eignet, hängt von Anlagengröße, Verbrauch und Ihren Zielen ab – sollte individuell geprüft werden. TRIA berät Sie gerne.
Achtung: Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen
Seit 2025 gilt: Wenn die Strompreise an der Börse negativ sind, entfällt die Einspeisevergütung für die betroffenen Stunden. Anlagen mit Speicher oder intelligentem Lastmanagement sind hier klar im Vorteil.
Wer zu negativen Börsenpreiszeiten den Strom selbst nutzt oder im Speicher hält, verliert keine Einnahmen – ein weiterer Grund, den Eigenverbrauch zu maximieren.
Darauf sollten Sie achten: Die Regelung zu negativen Börsenpreisen gilt nach aktuellem Stand für Anlagen ab 100 kWp im verpflichtenden Direktvermarktungssystem. Für kleinere Privatanlagen mit EEG-Vergütung gelten andere Bedingungen – abhängig von Standort, Anlagengröße und aktueller Regelung. Keine verbindliche Rechts- oder Förderberatung.
PV-Anlage im Bodenseeraum planen – TRIA begleitet Sie von der Idee bis zur Inbetriebnahme
Ob Sie eine neue PV-Anlage planen, eine bestehende Anlage erweitern oder die Einspeiseoption Ihrer Anlage optimieren möchten – TRIA Elektrotechnik GmbH aus Tettnang steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite.
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FAQ: Häufige Fragen zur Einspeisevergütung 2026
Wie lange gilt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung gilt 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Der Vergütungssatz wird am Tag der Inbetriebnahme festgeschrieben und bleibt für die gesamte Laufzeit konstant.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Für private PV-Anlagen bis 30 kWp sind Einnahmen aus der Einspeisevergütung nach aktuellem Stand (§ 3 Nr. 72 EStG) einkommensteuerfrei. Die Regelung gilt seit 2022 rückwirkend. Bitte lassen Sie dies individuell durch Ihren Steuerberater prüfen.
Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht im Marktstammdatenregister anmelde?
Ohne Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur besteht kein Anspruch auf Einspeisevergütung. Die Frist zur Registrierung beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme. Die Registrierung ist kostenlos und online durchführbar.
Lohnt sich eine PV-Anlage auch, wenn die Einspeisevergütung sinkt?
Ja – vor allem durch den Eigenverbrauch. Da der Strompreis aus dem Netz deutlich höher ist als die Einspeisevergütung, können sich PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil nach aktuellem Stand in vielen Fällen rechnen. Ob sich eine Anlage für Ihre Situation lohnt, sollte individuell geprüft werden.
Kann ich auch als Mieter von der Einspeisevergütung profitieren?
Als Mieter ist eine klassische Dach-PV-Anlage mit Einspeisevergütung in der Regel nicht möglich, da Sie kein Eigentümer des Daches sind. Eine Option kann ein Balkonkraftwerk (Steckersolar) sein – hier gelten jedoch andere Regelungen.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine verbindliche Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Vergütungssätze, gesetzliche Regelungen und Förderbedingungen können sich ändern – alle Angaben nach aktuellem Stand, ohne Gewähr. Individuelle Beratung sollte stets durch qualifizierte Fachleute erfolgen.


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