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Einspeisevergütung Photovoltaik 2026: Aktuelle Sätze, Degression und was PV-Besitzer jetzt wissen müssen

Autorenbild: TRIA
TRIA
15. Juli
6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 28. Aug.

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt oder plant, kommt an einer Frage nicht vorbei: Was bekomme ich für den Strom, den ich ins Netz einspeise?

Die Einspeisevergütung ist eine der wichtigsten Kennzahlen für die Wirtschaftlichkeit jeder PV-Anlage. Die Sätze ändern sich halbjährlich – und die nächste Anpassung steht regelmäßig bevor.

In diesem Artikel erfahren Sie: Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell? Was bedeutet die Degression? Und warum ist der Eigenverbrauch für die meisten Hausbesitzer wirtschaftlich wichtiger als die Einspeisung?

Was ist die Einspeisevergütung – und wer zahlt sie?

Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Ihr Netzbetreiber Ihnen für jede Kilowattstunde (kWh) Strom zahlt, die Ihre PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeist.

Geregelt ist sie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Satz, der bei Inbetriebnahme Ihrer Anlage gilt, wird für 20 Jahre garantiert – unabhängig davon, ob die Vergütung danach sinkt.

Wichtig: Die Vergütung gilt nur für Strom, der tatsächlich eingespeist wird – also für den Anteil, den Sie nicht selbst verbrauchen.

💡 Kurz erklärt: Teileinspeisung vs. Volleinspeisung Teileinspeisung: Sie verbrauchen einen Teil des Stroms selbst und speisen den Überschuss ein – Standardoption für Hausbesitzer. Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist. Lohnt sich nur in speziellen Fällen, z. B. bei ungenutzten Gewerbedächern ohne Eigenverbrauch.

Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze im Überblick

Die aktuell gültigen Sätze nach EEG (nach aktuellem Stand) sind:

  • Bis 10 kWp – Teileinspeisung: 7,78 ct/kWh | Volleinspeisung: 12,34 ct/kWh

  • 10 bis 40 kWp – Teileinspeisung: 6,73 ct/kWh | Volleinspeisung: 10,35 ct/kWh

  • 40 bis 100 kWp – Teileinspeisung: 5,50 ct/kWh | Volleinspeisung: 10,35 ct/kWh

Alle Angaben nach aktuellem Stand – bitte aktuelle Werte direkt bei der Bundesnetzagentur prüfen. Die Sätze können je nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum variieren.

Photovoltaikanlage auf einem Hausdach im Bodenseeraum
Photovoltaikanlagen erzeugen heute günstigen Strom – die Einspeisevergütung sichert Ihnen 20 Jahre feste Erträge.

Was ist die Degression? Wie ändern sich die Sätze halbjährlich?

Das EEG sieht eine halbjährliche Absenkung der Einspeisevergütung vor – die sogenannte Degression. Die Sätze sinken planmäßig um rund 1 % pro Halbjahr.

Für Bestandsanlagen gilt: Wer seine Anlage bis zum aktuellen Stichtag in Betrieb nimmt, erhält den dann gültigen Satz für die gesamten 20 Jahre garantiert.

Die voraussichtlichen Sätze der nächsten Periode (nach aktuellem Stand):

  • Bis 10 kWp – Teileinspeisung: ca. 7,70 ct/kWh | Volleinspeisung: ca. 12,22 ct/kWh

  • 10 bis 40 kWp – Teileinspeisung: ca. 6,66 ct/kWh | Volleinspeisung: ca. 10,25 ct/kWh

  • 40 bis 100 kWp – Teileinspeisung: ca. 5,45 ct/kWh | Volleinspeisung: ca. 10,25 ct/kWh

Alle Angaben nach aktuellem Stand – können sich je nach aktueller Programmperiode ändern. Bitte prüfen Sie die genauen Werte direkt bei der Bundesnetzagentur oder Ihrem Netzbetreiber.

⏳ TRIA Tipp Sie planen eine PV-Anlage im Bodenseeraum? Je früher Sie die Anlage in Betrieb nehmen, desto länger profitieren Sie vom aktuell gültigen Vergütungssatz. TRIA berät Sie individuell und unverbindlich – nehmen Sie einfach Kontakt auf.

Eigenverbrauch vs. Einspeisung: Was ist wirtschaftlich sinnvoller?

Die Einspeisevergütung klingt verlockend – doch ein Blick auf die Zahlen zeigt: Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart in der Regel deutlich mehr.

Der Haushaltsstrompreis liegt in Deutschland nach aktuellem Stand bei rund 38 bis 45 Cent pro kWh. Die Einspeisevergütung beträgt für kleine Anlagen ca. 7,78 Cent/kWh.

Das bedeutet: Jede kWh Solarstrom, die Sie selbst nutzen, kann Ihnen nach aktuellem Stand bis zu fünfmal mehr bringen als die Einspeisung ins Netz. Eigenverbrauch ist der wichtigste Hebel zur Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage.

Batteriespeicher: Eigenverbrauch auf 70–80 % steigern

Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauchsanteil einer typischen Anlage bei 25 bis 35 %. Mit einem Batteriespeicher steigt er auf 70 bis 80 % – weil überschüssiger Mittagsstrom für die abendlichen Verbrauchsstunden gespeichert wird.

Angesichts sinkender Speicherpreise und steigender Strompreise wird die Kombination aus PV und Batteriespeicher wirtschaftlich immer attraktiver. TRIA plant und installiert beide Komponenten aus einer Hand.

🔋 Nächster Schritt Sie möchten wissen, wie viel Eigenverbrauch mit Ihrer PV-Anlage möglich ist? Jetzt Projekt anfragen – TRIA berät Sie im Bodenseeraum.

Volleinspeisung: Wann lohnt sie sich noch?

Die Volleinspeisung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein – zum Beispiel bei Gewerbedächern ohne Eigenverbrauch, bei Freiflächen-PV-Anlagen oder wenn das Gebäude dauerhaft leer steht.

Für Privathaushalte ist die Volleinspeisung in der Regel nicht die wirtschaftlichere Wahl. Die Berechnung hängt jedoch vom Einzelfall ab – eine individuelle Beratung lohnt sich.

⚠️ Darauf sollten Sie achten Die Entscheidung zwischen Teil- und Volleinspeisung sollte immer individuell geprüft werden. Maßgeblich sind: Eigenverbrauchspotenzial, Anlagengröße, Ausrichtung und aktuelle Vergütungssätze. Alle Angaben abhängig von Standort, Gebäude und aktueller Regelung.

Wie läuft die Anmeldung und Abwicklung der Einspeisevergütung ab?

Die gute Nachricht: Sie müssen die Einspeisevergütung nicht aktiv beantragen. Sie läuft automatisch über den Netzbetreiber, sobald Ihre Anlage ordnungsgemäß angemeldet ist.

Für die korrekte Abwicklung sind drei Schritte entscheidend:

  1. Anmeldung beim Netzbetreiber: Vor Inbetriebnahme muss die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.

  2. Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR): Gesetzlich vorgeschrieben für alle PV-Anlagen ab 1 kWp. Die Registrierung ist kostenlos und online möglich unter www.marktstammdatenregister.de.

  3. Einbau eines Zweirichtungszählers: Der Netzbetreiber tauscht den alten Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler aus, der Einspeisung und Bezug separat misst.

Bei einer Anlage, die durch TRIA geplant und installiert wird, übernehmen wir die Abstimmung mit dem Netzbetreiber und begleiten Sie durch alle Anmeldeschritte.

Steuer und Einspeisevergütung: Was Hausbesitzer wissen sollten

Seit Januar 2023 gilt für die meisten privaten PV-Anlagen bis 30 kWp die Nullsteuerregelung: Kauf und Installation sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Einspeisevergütung ist für Anlagen bis 30 kWp (Einzelanlage) bzw. bis 100 kWp (Gesamtleistung) nach aktuellem Stand gemäß § 3 Nr. 72 EStG in der Regel einkommensteuerfrei. Diese Regelung kann sich ändern – bitte klären Sie dies im Einzelfall mit einem Steuerberater.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Steuerliche Regelungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Ausblick: Was plant die Politik? Was bedeutet das für Sie?

Nach aktuellem Stand wird politisch diskutiert, die gesetzliche Einspeisevergütung für kleine Anlagen unter 25 kWp ab 2027 schrittweise auslaufen zu lassen.

Die Begründung: Der Eigenverbrauch sei wirtschaftlich attraktiv genug, um Investitionen ohne staatliche Vergütung zu rechtfertigen. Diese Pläne sind nach aktuellem Stand noch nicht final beschlossen und können sich ändern.

🏠 Wichtig für Hausbesitzer Wer jetzt investiert, sichert sich noch 20 Jahre garantierte Vergütung – und ist mit einer modernen Eigenverbrauchs- und Speicherstrategie gut aufgestellt, unabhängig von zukünftigen politischen Änderungen.

Zusätzliche Förderung im Bodenseeraum und Baden-Württemberg

Neben der gesetzlichen Einspeisevergütung gibt es weitere Fördermöglichkeiten – insbesondere für die Kombination aus PV und Batteriespeicher:

  • KfW 270 – Erneuerbare Energien: Günstige Kredite für PV-Anlagen, auch in Kombination mit Speicher.

  • Kommunale Förderprogramme: Viele Gemeinden im Bodenseekreis bieten eigene Zuschüsse – Verfügbarkeit und Höhe variieren je nach Gemeinde und aktuellem Programmstand.

  • BAFA und Landesförderung Baden-Württemberg: Abhängig von Anlagenkombination und Nutzungsart können weitere Programme greifen – abhängig von Standort, Gebäude und aktueller Regelung.

Alle Fördermöglichkeiten sollten individuell geprüft werden – Verfügbarkeit, Höhe und Voraussetzungen können je nach Projekt, Standort und aktuellem Programmstand variieren. TRIA unterstützt Sie als technischer Planungs- und Umsetzungspartner.

PV-Anlage mit Batteriespeicher – Einspeisevergütung und Eigenverbrauch kombinieren
Eigenverbrauch und Speicher: So holen Sie das Maximum aus Ihrer PV-Anlage heraus.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung (FAQ)

Wie lange erhalte ich die Einspeisevergütung?

Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage garantiert. Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt über den gesamten Zeitraum stabil.

Was passiert nach 20 Jahren?

Nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsperiode entfällt die gesetzliche Vergütung. Strom kann dann über individuelle Verträge mit Energieversorgern vermarktet oder stärker für den Eigenverbrauch genutzt werden.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Für Anlagen bis 30 kWp (Einzelanlage) ist die Einspeisevergütung nach § 3 Nr. 72 EStG nach aktuellem Stand in der Regel einkommensteuerfrei. Bitte klären Sie dies im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater. Keine verbindliche Steuerberatung.

Lohnt sich eine PV-Anlage trotz sinkender Vergütung noch?

Ja – der Hauptvorteil liegt im Eigenverbrauch. Wer selbst erzeugten Strom nutzt, zahlt nicht mehr den Marktpreis an den Versorger. In Kombination mit einem Batteriespeicher amortisieren sich gut geplante Anlagen nach aktuellem Stand häufig innerhalb von 8 bis 12 Jahren. Angaben können je nach Projekt variieren.

Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR)?

Das Marktstammdatenregister ist das offizielle Verzeichnis aller Energieanlagen in Deutschland. Die Eintragung Ihrer PV-Anlage ist gesetzlich vorgeschrieben und kostenlos möglich unter www.marktstammdatenregister.de

PV-Anlage im Bodenseeraum planen lassen – TRIA berät Sie

Sie möchten wissen, wie hoch die Einspeisevergütung für Ihre konkrete Anlage wäre – und wie viel Sie durch Eigenverbrauch sparen können?

TRIA Elektrotechnik aus Tettnang plant, installiert und betreut PV-Anlagen für Privat- und Gewerbekunden im gesamten Bodenseeraum. Als Meisterbetrieb mit klaren Abläufen sind wir Ihr verlässlicher Partner vor Ort.

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